Wolf zum Abschuss frei – Jäger fehlt

Görlitz. Wölfe genießen einen besonderen Schutzstatus. Aber wenn sie zu viel Ärger machen, dürfen sie in Einzelfällen abgeschossen werden. Das sagt die Sächsische Wolfsmanagementverordnung. Für einen Abschuss muss aber nachgewiesen werden, dass es immer derselbe Wolf ist, der Zuchttiere reißt. Dieser Fall liegt aktuell im Landkreis Görlitz vor.
Nördlich von Löbau hat ein einzelnes Tier unter anderem in einem Gehege für Damwild zugeschlagen, über 20 Tiere gerissen. Eine Abschussgenehmigung liegt vor. Allerdings fand sich bisher kein Jäger, der den Auftrag übernehmen will. Ein Grund sind Bedenken, dass Tierschützer und Wolfsfreunde dann den betreffenden Jäger selbst bedrohen könnten. Das Landratsamt Görlitz ist deshalb weiter auf der Suche. (SZ)
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