Wie weiter mit der Testpflicht in Polen?


von Tageblatt-Redaktion

Wie weiter mit der Testpflicht in Polen?
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Görlitz. Auf der polnischen Regierungsseite gov.pl ist weiterhin die bisherige Quarantäne-Regelung festgeschrieben. Es scheint sich lediglich das Gültigkeitsdatum der Regelung verändert zu haben: bis 25. Juni. Wer aus dem Schengenraum, zu dem Deutschland gehört, nach Polen einreist, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Ausnahmen gelten für Einreisende, die ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ebenfalls ausgenommen sind Personen mit vollständigem Impfschutz. Polen setzt seit Anfang Mai in einem Stufenplan Lockerungen um. So sind beispielsweise seit Sonntag Hochzeiten und Versammlungen bis zu 150 Personen erlaubt. Seit Ende Mai kann die Innengastronomie wieder öffnen, 50 Prozent der Tische dürfen besetzt sein. Im Freien gilt keine Maskenpflicht mehr.
Seit einer Woche gilt Polen nicht mehr als Risikogebiet, das Robert-Koch-Institut in Berlin hatte die Reisewarnung aufgehoben. Bei Rückkehr nach Sachsen ist deshalb kein Test mehr nötig. (sod)

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