Wenn der Wald zum Parkplatz wird


von Tageblatt-Redaktion

Wenn der Wald zum Parkplatz wird
Mögliche Waldbrände sind nicht der einzige Grund für das strikte Parkverbot im Wald.

Landkreis. Jedes Jahr, wenn zum Ende des Sommers die Pilze aus dem Boden sprießen, ist es derselbe Anblick: eine Vielzahl abgestellter Autos von Pilzsuchern in den Waldeinfahrten und oftmals sogar im Wald auf den Wegen. Für viele Pilzjäger ist es augenscheinlich wichtig, mit dem Auto möglichst nah an das eigene „Pilzfleckel“ zu fahren. Doch diese Bequemlichkeit ist gesetzeswidrig. „Laut Sächsischem Waldgesetz darf der Wald nur mit besonderer Erlaubnis der betroffenen Waldbesitzer befahren werden. Verstöße können, je nach Waldbrandgefahr, mit einem Bußgeld bis zu 150 Euro geahndet werden“, erklärt Franziska Glaubitz vom Landratsamt.

Dabei ist es unerheblich, ob ein Fahrverbotsschild (Forstschild) am Weg steht oder nicht: Es ist verboten in den Wald zu fahren oder zu parken. Genauso verhält es sich, wenn das Fahrverbotsschild einige Meter eingerückt von der Einfahrt steht: Auch wenn man davor steht, parkt man doch im Wald und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. (red/fth)

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