Warum ein Unfallopfer zahlen muss

Lauta. Eine 20-jährige Toyota-Lenkerin war am Mittwochmorgen in Lauta gegen den geparkten Skoda Octavia einer 29-jährigen Frau gefahren. Deren Mann informierte die Polizei. Als die Beamten vor Ort eintrafen, stellte sich heraus, dass gegen den 33-jährigen Anrufer ein Haftbefehl vorlag. Zunächst dokumentierten die Uniformierten jedoch die Unfallschäden (Sachschaden 12.000 Euro) und übergaben die Unfallverursacherin an den hinzugerufenen Rettungsdienst. Für den Mann hieß es nach Beendigung der Unfallaufnahme, die gegen ihn bestehende Geldstrafe (620 Euro) zu entrichten oder in eine Haftanstalt einzuziehen. Er zahlte. (al)
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