Tierpark-Klage: Beschluss nach Ostern

Weißwasser. Vor einer Woche entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG), dass das in der bislang aktuellen Corona-Schutz-Verordnung von Sachsen festgelegte Öffnungsverbot nicht für Babyfachmärkte gilt. Eine ähnliche Entscheidung erhofft sich auch der Tierpark Weißwasser. Er will gerichtlich durchsetzen, wieder öffnen zu dürfen – trotz hoher Inzidenzwerte. Über den Eilantrag gegen die Rückfallregel wird aber wohl erst nach Ostern entschieden. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat den Freistaat um Stellungnahme gebeten, wie der stellvertretende Pressesprecher Torsten Ranft der SZ bestätigt.
Der Freistaat habe zwei Wochen Zeit, sich zu dem Eilantrag zu äußern. Der Eilantrag wurde am Montag voriger Woche beim OVG eingereicht. Die Frist für den Freistaat, Stellung zu nehmen, läuft damit nach Ostern aus. Mit einer Entscheidung der Bautzener Richter ist deshalb erst dann zu rechnen. Der Tierpark Weißwasser muss wahrscheinlich nicht so lange warten, bis er wieder für Besucher offen ist. Denn Sachsens Landesregierung will in der neuen Corona-Schutz-Verordnung regeln, dass Zoos und Tierparks mit einer Testpflicht und Hygienekonzepten öffnen dürfen – unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Die neue Corona-Schutz-Verordnung soll ab dem 1. April gelten. (red/jl)
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