Reithalle fürs Familienhotel am Boxberger Strand ist gestrichen
Boxberg. Am Boxberger Ufer des Bärwalder Sees direkt neben der Tourist-Information soll ein Vier-Sterne-Hotel gebaut werden, das Familotel „Lausitzer Seenland“. Was dort wie entstehen kann, ist im Bebauungsplan „Sondergebiet Freizeit und Erholung“ geregelt, welcher bereits zweimal geändert wurde. Jetzt macht sich eine erneute Anpassung notwendig, „weil die Ideen des Investors aber nicht so richtig mit dem Plan übereinstimmen“, wie die Boxberger Bauamtsleiterin Cortina Kokles in der jüngsten Ratssitzung informierte. Zu dem geplanten Hotel mit 310 Betten sollen umfangreiche Außenanlagen für Sport und Freizeit entstehen, um das Hotel mit dem See vor der Haustür ganzjährig betreiben zu können.
Das größte Konfliktpotenzial sieht die Bauamtsleiterin in eben jener beabsichtigten Reithalle, welche an der westlichen Begrenzung des B-Plan-Gebiets vorgesehen ist. „Da wäre ein Konflikt mit den dort geplanten Ferienhäusern geradezu vorprogrammiert“, betonte sie. Deshalb habe man diesen Punkt im Entwurf der 3. Änderung des B-Plans gestrichen. Ob denn der Investor das wisse, wollte Claudius Urban (WV Boxberg) daraufhin wissen. Man habe es so kommuniziert, entgegnete die Bauamtsleiterin. „Sonst kriegen wir den Konflikt nicht gelöst“, betonte sie. Über insgesamt 14 Änderungen hatten die Gemeinderäte nun zu befinden. Einstimmig folgten sie den Auffassungen der Verwaltung.
Die Gesamthöhe für das geplante Familienhotel und zugehörige bauliche Anlagen wurde auf 20 Meter festgesetzt. Die Indoorspielhalle, die mit dem Hotel verbunden sein soll, darf zehn Meter hoch sowie das Bestandsgebäude „ehemalige Waschkaue“ zum Kleintiergehege umgenutzt werden. Erhalten bleibt die Festsetzung eines dauerhaft öffentlichen Parkplatzes für saisonalen Bedarf und Großveranstaltungen mit 150 Stellplätzen. Ergänzt wurde dies mit der Möglichkeit, die Stellplätze zu überdachen und die so entstandenen Flächen zur Erzeugung von Solarenergie zu nutzen. Ein privater Parkplatz mit 40 Stellplätzen darf als Parkdeck mit zwei Ebenen errichtet werden. Eine für eine private Erschließungsstraße gekennzeichnete Trasse soll als Verkehrsfläche ausgewiesen werden mit der besonderen Bestimmung für den Fußgängerverkehr und als Rettungsweg.
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