Landkreis erlässt neue Verfügung zur Corona-Quarantäne


von Tageblatt-Redaktion

Landkreis erlässt neue Verfügung zur Corona-Quarantäne
Corona, Hygiene, Mundschutz, Desinfektion, Gummihandschuhe www.pixabay.com

Landkreis. Der Landkreis Görlitz hat eine Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Damit folgt der Landkreis dem landeseinheitlichen Vorgehen aller sächsischen Landkreise. Die Allgemeinverfügung regelt die Maßnahmen zur Absonderung, Hygieneregeln während der Absonderung sowie Vorschriften zur Beendigung der Absonderung. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier einsehbar.

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