Haben Sie Ihre Wahlberechtigung erhalten?
Landkreis Görlitz. Am 1. September ist Landtagswahl in Sachsen. Bis 11. August sollten alle Wahlberechtigten eine Karte oder einen Brief mit einer solchen Benachrichtigung erhalten haben. Allerdings fiel die gesetzlich vorgeschriebene Frist diesmal auf einen Sonntag. Gut möglich, dass im Einzelfall die Post erst am darauffolgenden Montag im Kasten war.
Wie der Landeswahlleiter Martin Richter mitteilt, sollten Wahlberechtigte, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, in ihrer Gemeinde den Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Es wird von den Kommunen geführt. Ist eine wahlberechtigte Person darin namentlich enthalten, ist ihre Wahlteilnahme gesichert. In diesem Fall ist die Stimmabgabe am Wahltag auch ohne Vorlage einer Wahlbenachrichtigung möglich.
Bis Freitag, 16. August, kann man während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen in das Wählerverzeichnis einsehen.
Ist der Name darin nicht enthalten, etwa weil die Eintragung aufgrund eines Versehens unterblieb, sollte die oder der Wahlberechtigte Einspruch gegen die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Das muss ebenfalls bis spätestens Freitag erledigt sein – schriftlich mit Posteingang bis 16. August oder mit einer Erklärung zur Niederschrift im Rathaus.
Der Landeswahlleiter empfiehlt, sich bei Fragen zum Wahlrecht oder zur Stimmabgabe generell an die zuständige Gemeindeverwaltung zu wenden, damit am 1. September 2024 alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahrnehmen können. (pm/cok)
Einen Kommentar schreiben
Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe des vollständigen Namens und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.