Einer zahlt, der andere kommt in die JVA
Bad Muskau/A 4. Am Donnerstagabend hat die Bundespolizei in der Region innerhalb von knapp zwei Stunden zwei strafrechtlich Verurteilte ausfindig machen können, die ihre Geldstrafen nicht beglichen hatten und daher per Haftbefehl gesucht wurden.
Das Leben der beiden geht nun recht unterschiedlich weiter: Während ein 42-Jähriger seine Schulden gegenüber der Staatskasse beglich und somit weiterreisen durfte, kam der andere Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt.
Der 42-Jährige war gegen 20.30 Uhr in Bad Muskau in der Nähe der Gablenzer Straße festgenommen worden. Auf seinen Namen hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg vor einem reichlichen Jahr einen Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt. „Der Grund dafür dürfte die Zahlungsmoral des Sachsen-Anhaltiners gewesen sein“, formulierte ein Sprecher der Bundespolizei. Schließlich hatte der Mann nicht reagiert, als vor fast zweieinhalb Jahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vom Amtsgericht Magdeburg eine Geldstrafe über 450 Euro angeordnet wurde.
Die Festnahme des zweiten Mannes, eines 31-Jährigen, erfolgte gegen 22 Uhr in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf. Gegen den polnischen Bürger lag ein sieben Monate alter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Siegen vor. Auch in diesem Fall war die Zahlungsmoral das Problem: Eine vom Amtsgericht Lennéstadt ausgesprochene Geldstrafe über 1.400 Euro war offen geblieben und konnte auch jetzt nicht beglichen werden. Auch hier ging es um ein Verkehrsdelikt: Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. (mp)
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