Diese Corona-Regeln gelten jetzt noch im Kreis Görlitz


von Tageblatt-Redaktion

Diese Corona-Regeln gelten jetzt noch im Kreis Görlitz

Görlitz. Im Landkreis werden nur noch wenige Corona-Neuinfektionen festgestellt. Laut dem Robert-Koch-Institut wurden in den vergangenen Tagen 75 neue Fälle gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen war in der zurückliegenden Woche leicht rückläufig. Für den Landkreis wurde gestern eine Inzidenz von 30,1 berechnet. Damit gehört der Kreis zu den 20 am wenigsten von Corona betroffenen Kreisen bundesweit.

Aufgrund der ruhigen Corona-Lage hebt Sachsen die allgemeine Warnung vor dem Coronavirus auf. Damit schließe man sich dem Bund und anderen Bundesländern an, teilt Sozialministerin Petra Köpping mit. Die Aufhebung der Warnungen ist ein weiterer Schritt, nachdem bereits zu Monatsbeginn Sachsen die landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben hat, darunter die Isolationspflicht, die bislang für positiv auf Corona getestete Personen galt.

Das heißt, es gelten die bundesweiten Regeln, von denen zum 3. Februar ebenfalls viele aufgehoben wurden. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt im Freistaat bereits seit Mitte Januar nicht mehr, seit Anfang Februar bundesweit. Bestehen bleiben noch Corona-Regeln für medizinische Einrichtungen. So gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Auch in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen gilt die Maskenpflicht. (red/sod)

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