Deutscher zahlt Geldstrafe doch noch

Bad Muskau. Nach Festnahme durch die Bundespolizei kam ein 42-Jähriger wieder frei, nachdem er den Vollzug seiner Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung von 662,50 Euro, inklusive Verfahrenskosten, abwenden konnte. Die Strafe hatte der Brandenburger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Cottbus kassiert. Er war am Sonnabend an der Grenzbrücke in Bad Muskau kontrolliert worden. (ots/fth)
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