Bad Muskau: Deckelung der Grundsteuer beschlossen


von Tageblatt-Redaktion

Bad Muskau: Deckelung der Grundsteuer beschlossen
Ob Eigenheimbesitzer Großvermieter, Firmengebäude-Inhaber oder (Teil)Besitzer bebauter und unbebauter Grundstücke in Bad Muskau: für alle gilt die Neuberechnung der Grundsteuer. Foto: sab

Bad Muskau. Der Ansatz für den eingebrachten Antrag der CDU im Bad Muskauer Stadtrat ist nachvollziehbar. Da viele Einwohner seit langem Angst davor haben, ab 2025 wesentlich mehr Grundsteuer zahlen zu müssen, wollten die CDU-Räte vorbeugen. Sie forderten die Ausgestaltung der Hebesätze 2025 in der Stadt so, dass die Gesamtsumme der Einnahmen nicht die von 2024 überschreitet, also die Bürger nicht mehr zahlen müssen.

Auch in anderen Gemeinden haben sich Räte bereits mit Willensbekundung oder Beschlüssen entsprechend positioniert. In Bad Muskau war der Antrag dennoch nicht unumstritten. So befürchtete Stadtrat Thomas Baum (SPD) ohne Mehreinnahmen durchaus finanzielle Auswirkungen auf den Stadthaushalt. Für Ratsmann Mirko Bartell (Wir für Bad Muskau) stellte sich dagegen die Frage, ob der Beschlussvorschlag gegen die Bedingungen der an die Stadt erteilten Bedarfszuweisung des Landes verstoße – Bad Muskau erhielt wegen seiner hohen Verschuldung in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt eine Million Euro. Dazu erklärte Hauptamtsleiter Dirk Eidtner, dass er kein Risiko sehe. Vielmehr habe man die Auflagen erfüllt, die Landesregierung sei dabei, ab 2025 wieder „grünes Licht“ für einen Haushalt ohne Auflagen und mit mehr finanziellem Spielraum zu geben.

Da zudem die vom Finanzamt erhobenen Daten voraussichtlich erst im Dezember vorliegen würden, so Eidtner weiter, könne er noch nicht einschätzen, wie die Hebesätze aussehen sollen. Zumal sie in Bad Muskau schon jetzt über dem Landesdurchschnitt lägen. Hinzu komme, so Bürgermeister Thomas Krahl, dass es schon jetzt deutschlandweit viele Klagen gegen die Neuberechnung der Grundsteuer gibt. „Ich gehe davon aus, dass sie wegen der Rechtssprechung zurückgenommen wird.“ Trotzdem beschlossen die Räte den CDU-Antrag mit vier Ja-, drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich, um vorsorglich Eigentümer und Mieter vor weiteren Finanzbelastungen zu schützen.

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