Ãœbernachten in Pensionen erlaubt
Landkreis. Die Kinder kommen zu Weihnachten oder andere Verwandte. Bis zu zehn Personen sind laut Corona-Schutz-Verordnung schließlich erlaubt – zuzüglich Kindern unter 14 Jahren. Aber wo kann der Weihnachtsbesuch schlafen, wenn die eigene Wohnung vielleicht zu klein ist? Eine Übernachtung im Hotel anlässlich eines Familienbesuchs zu Weihnachten ist laut sächsischem Sozialministerium möglich.
Auch in einer Ferienwohnung , sagt der Landkreis. Landkreis-Sprecherin Julia Bjar: „In der jetzigen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates ist ein entsprechender Passus zwar nicht enthalten. Jedoch kann aus den bestehenden Regelungen und erfolgten Bekanntmachungen abgeleitet werden, dass auch in Ferienwohnungen übernachtet werden darf – bis 28. Dezember, da die Verordnung bis dahin gültig ist.“ (red)
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